3. 3. Subsumierung des Gruppencharakters des genossenschaftlichen Eigentums unter die Bedürfnisse einer dynamischen sozialistischen Entwicklung der Volkswirtschaft

Anhaltspunkte dafür, wie sehr der Gruppencharakter des genossenschaftlichen Eigentums der einheitlich sozialistischen Produktionsweise subsumiert war, liefern insbesondere zwei Vorgänge. Erstens die Delegierung erfahrener Kader aus fortgeschrittenen LPG in solche Genossenschaften, wo Kadermangel eine wesentliche Ursache von Stagnation und Zerfahrenheit war. Diese Bewegung wurde gefördert durch einen staatlich garantierten Verdienstausgleich für die betreffenden Kader u. a. Maßnahmen. Häufig war mit dem Eintritt eines erfahrenen Leitungskaders und seiner Wahl zum Vorsitzenden ein großer ökonomischer Fortschritt der betreffenden Genossenschaft verbunden.

Zweitens. In die Phase der Konsolidierung des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentumsverhältnisses gehört ein Zentralisierungsprozeß, in welchem die aus dem Verlauf des Übergangs der Gesamtheit der werktätigen Bauern zur genossenschaftlichen Produktion entspringende Existenz von mehreren, oft sehr kleinen LPG, innerhalb ein und derselben Gemeindelage überwunden wurde.

Allein in der Gemeinde Elstra (Kreis Kamenz) gab es Anfang 1963 9 LPG des Typs I und 2 des Typs III. Die LPG Typ I im Kreis Kamenz hatten eine durchschnittliche Ackerfläche von 70 ha; die größten lagen bei 200 und die kleinsten bei 22 ha. Quelle!
In der Gemeinde Magdeborn (Kreis Leipzig) existierten bis Ende 1961 7 LPG Typ I in Größen von 22,39 bis 142,55 ha LN. Quelle!

Der Zusammenschluß, der die Interessen aller Beteiligten gewährleistet, war natürlich ein sehr komplizierter Prozeß, denn materielle Situation und wirtschaftliche Tätigkeit waren sehr differenziert. Allein die Handhabung der Vergütungsgrundsätze, die Bewertung der Arbeitseinheiten, die Arbeitsnormierung, Futterbewertung und -verteilung, Höhe der Bodenanteile und viele andere Regelungen wichen stark voneinander ab. Zusammenschluß war nur soweit möglich, wie dabei der gegenseitige Vorteil strikt gewahrt wurde, was durch bestimmte Übergangsregelungen zu erreichen war. Der genossenschaftliche und damit der individuelle Wohlstand konnten durch die Schaffung optimierter Betriebsgrößen für einen Übergang zu wirklicher Großproduktion schneller als bisher wachsen. Erst mit der Überwindung der ökonomisch nicht gerechtfertigten Zersplitterung des genossenschaftlichen Eigentums, erst mit der Beseitigung der Zwerg-LPG, ging die Konsolidierungsphase wirklich zu Ende. Erst jetzt konnte überall die genossenschaftliche Arbeit durchgesetzt werden. So manche Klein-LPG, die von überwiegend stabil wirtschaftenden Mittelbauern gegründet wurde, stellte sich zwar nach außen als juristisch existente und Handel treibende Vereinigung dar, aber die Arbeit wurde weiterhin privat verausgabt, wofür das Schild "LPG" den Deckmantel bildete. Düngemittel z. B., die man als Genossenschaft erhielt, wurden "auseinandergerechnet" und aufgeteilt. Gegenüber den Organen von Erfassung und Aufkauf war man bemüht, als Kollektiv aufzutreten.

Zwischen 1962 und 1965 konnte die Zahl der LPG Typ I und II kleiner 200 ha von 7021 auf 5844 verringert werden. Quelle!
Der sozialistische Charakter des genossenschaftlichen Eigentums hatte sich bestätigt. Der Gruppencharakter dieses Eigentums konnte nur soweit wirken, wie dies im Sinne der Entwicklung des Sozialismus produktiv war. Das Gruppeneigentum war völlig einer planmäßig proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft subsumiert und das Tempo seiner Entwicklung war allein abhängig von den gesellschaftlichen Erfordernissen und Möglichkeiten. Es waren Eigentumsverhältnisse entstanden ohne Schranken für eine dynamische Entwicklung der Volkswirtschaft, der sozialistisch-kommunistischen Produktionsweise. In diesem Kontext ist der Gruppencharakter des Eigentums eine dem allgemeinen Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechende Stufe der Vergesellschaftung der Produktion.

Die Tatsache, daß der Gruppencharakter des genossenschaftlichen Eigentums in der Landwirtschaft keine Autonomie gegenüber der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft bedeutet, enthält die Konsequenz, daß der Partei bei der weiteren Führung der Vergesellschaftungsprozesse, die mit dem Fortschritt der Produktivkräfte und den wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnissen objektiv notwendig waren und auch weiterhin notwendig sind, eine große Verantwortung zugewachsen ist. Die Partei der Arbeiterklasse war, ist und bleibt die Kraft, welche, gestützt auf ein großes wissenschaftliches Potential und die Erfahrungen der Massen, das optimale Maß der Vergesellschaftung fixiert, was natürlich auch ein folgenreiches Entscheidungsrisiko einschließt.

 

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